Interview mit Herrn Kiewit - Neue QPR ambulant
Interview mit Herrn Kiewit - Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant
Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant – was ändert sich für ambulante Dienste ab dem 1. Juli 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 treten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant in Kraft – ein echter Meilenstein für die ambulante Pflege in Deutschland. Was sich konkret ändert und worauf sich Pflegedienste und Pflegebedürftige einstellen sollten, erklären wir im folgenden Interview.
Frage 1: Was ist das Ziel der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant?
Die neuen Richtlinien setzen ein starkes Zeichen: Pflege soll wieder mehr das sein, was sie im Kern bedeutet – individuelle Zuwendung, echte Bedarfsorientierung und erlebte Qualität. Die Zeiten, in denen Pflegequalität sich vor allem in Aktenordnern niederschlugen, gehen zu Ende. Im Mittelpunkt stehen nun die Menschen – und das, was tatsächlich bei ihnen ankommt.
Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit besser zu verstehen, Pflegeprozesse konsequent an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und vor allem: wegzukommen von einer rein dokumentationsbasierten Prüfung hin zu einem ganzheitlichen Bild der Versorgung.
Neu ist ein Bewertungssystem von A bis D, das Auffälligkeiten und Defizite deutlich differenzierter erkennbar macht. Damit können Pflegedienste gezielter an Verbesserungen arbeiten – und Pflegebedürftige erhalten ein klareres Bild von der tatsächlichen Qualität.
Frage 2: Welche Bereiche stehen im Fokus der neuen Prüfungen?
Die Prüfungen orientieren sich künftig an fünf zentralen Qualitätsbereichen – von der tatsächlichen Versorgung bis zum internen Qualitätsmanagement:
1. Aspekte, die unabhängig von vereinbarten Leistungen geprüft werden
2. Versorgung entsprechend den individuellen Vereinbarungen
3. Umsetzung ärztlich verordneter Maßnahmen
4. Weitere personenbezogene Qualitätsaspekte
5. Qualitätsmanagement und Hygiene
Das Besondere: Es geht nicht nur um Prozesse, sondern um konkrete Ergebnisse – und wie gut der Dienst das Leben der Pflegebedürftigen tatsächlich unterstützt.
Frage 3: Was bedeutet die neue Bewertungsskala A–D konkret für Pflegedienste?
Die neue Skala schafft Klarheit:
• A: Alles in Ordnung – keine Auffälligkeiten
• B: Auffälligkeiten ohne Risiko
• C: Defizite mit potenziell negativen Folgen
• D: Defizite mit bereits eingetretenen negativen Folgen
Damit wird Qualität messbar und vergleichbar – für Pflegebedürftige, Angehörige und Dienstleister. Die Skala zeigt klar, wo ein Pflegedienst gut aufgestellt ist – und wo noch Luft nach oben ist. Das ist ein echter Schritt hin zu mehr Transparenz und echter, erlebbarer Qualität.
Frage 4: Welche Rolle spielt die Kommunikation mit anderen Beteiligten?
Pflege ist Teamarbeit – und das wird jetzt auch offiziell so gewertet. Die neue Richtlinien rücken die interdisziplinäre Kommunikation in den Fokus: Der Austausch mit Ärzten, Therapeutinnen, Angehörigen – und auch mit den Prüfinstanzen – soll gezielt gefördert werden.
Ein gutes Miteinander kann entscheidend dazu beitragen, Fehler zu vermeiden, Versorgungslücken zu schließen und den Alltag für Pflegebedürftige spürbar zu verbessern. Das Fachgespräch im Rahmen der Prüfung wird damit zu einem echten Dialog auf Augenhöhe.
Frage 5: Was bedeuten die neuen Richtlinien für den Transparenzbericht?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig auf einen Blick erkennen können, wie ein Pflegedienst arbeitet. Der neue Transparenzbericht fasst die Einzelergebnisse der Prüfungen in vier Stufen zusammen:
1. Keine oder geringe Qualitätsdefizite
2. Moderate Qualitätsdefizite
3. Erhebliche Qualitätsdefizite
4. Schwerwiegende Qualitätsdefizite
So entsteht ein Gesamtbild, das nachvollziehbar ist – vom Hygienemanagement bis zur Versorgung im Alltag. Das erleichtert die Auswahl des richtigen Pflegedienstes erheblich.
Fazit:
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulant bringen nicht nur frischen Wind in die ambulante Pflege – sie setzt neue Standards. Mit klaren Bewertungskriterien, dem Fokus auf echter Versorgung und einer stärkeren Einbindung aller Beteiligten wird Pflege transparenter, nachvollziehbarer und letztlich auch menschlicher. Für Pflegedienste bedeutet das mehr Verantwortung – aber auch eine große Chance zur Weiterentwicklung. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet es vor allem eins: mehr Orientierung und Sicherheit.
Über den Autor:
Holger Kiewit arbeitet seit 13 Jahren als Qualitätsprüfer und ist in der Funktion Regionalleitung bei der Careproof für drei Bundesländer zuständig. Careproof ist der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) und prüft bundesweit zehn Prozent aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Dies sind ca. 3.500 Einrichtungen pro Jahr. Holger Kiewit ist selbst eine erfahrene Pflegefachkraft mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivpflege, Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Qualitätsmanagement.
Careproof GmbH Der Prüfdienst der PKV
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