Der 10-Punkte-Plan der PKV für tragfähige Pflegereform
Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ gestartet
Zum Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) einen 10-Punkte-Plan vorgestellt. Er umfasst unter anderem konkrete Vorschläge zu generationsgerechter Finanzierung, Prävention, Digitalisierung in der Pflege. Auch die Optimierung der Qualitätsprüfung rückt stärker in den Fokus mit Blick auf die Zukunft der Pflege und der Pflegeversicherung.
Hierzu gehört zum Beispiel die Entwicklung einer zentralen digitalen Daten- und Kommunikationsplattform für die Beauftragung der Qualitätsprüfungen - bereits Bestandteil des geplanten Pflegekompetenzgesetzes.
Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungen ist Teil des 10-Punkte-Plans
Der 10-Punkte-Plan erkennt Verbesserungsbedarf bei den Prüfberichten: Obwohl die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen öffentlich zugänglich sind, sind sie häufig nur schwer verständlich. Daher sollten sie künftig kürzer und klarer formuliert werden, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen die Suche nach einem passenden Pflegeheim oder Pflegedienst zu erleichtern. Zudem ist es wichtig, dass die Prüfergebnisse auch den Pflegebedürftigen, die in die Stichprobe einbezogen wurden, zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Vertrauen zu stärken.
Mitwirkungspflicht bei Qualitätsprüfungen für Pflegeeinrichtungen
Um die Qualität der Versorgung nachhaltig zu sichern, sollte eine verbindliche Mitwirkungspflicht für Pflegeeinrichtungen eingeführt werden, ein weiterer wichtiger Punkt im PKV-Plan zur Pflegereform.
Qualitätsprüfungen sind essenziell, um Pflegeeinrichtungen bei der Aufrechterhaltung der Pflegequalität zu unterstützen. Allerdings nehmen die Fälle zu, in denen Einrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen verweigern. Eine solche Ablehnung gefährdet die Qualitätssicherung und führt zudem zu einem erheblichen Mehraufwand für die Prüfdienste. Anne Kristina Vieweg, Geschäftsführerin im Bereich Pflege beim PKV-Verband, betont: „Die Verweigerung von Qualitätsprüfungen ohne nachvollziehbaren Grund sollte künftig sanktioniert werden.“
Wissenswertes über die Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ besteht aus Bundes- und Landesministern sowie Vertretern der Kommunen. Bis Ende des Jahres sollen gemeinsame Eckpunkte erarbeitet werden, die im nächsten Jahr in ein Gesetz münden.