Aufhebung der Regelung nach § 113a SGB XI
Expertenstandards im Sinne der Selbstverwaltung haben sich nicht bewährt
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Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt.
Die Regelung wurde in Analogie zur Leitlinienentwicklung in der Medizin durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eingeführt. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde diese Aufgabe dann der Selbstverwaltung übertragen. Der Gesetzgeber wollte mit dem § 113a SGB XI die Pflegequalität sichern und die Entwicklung von Expertenstandards dauerhaft sicherzustellen. Abgesehen von der Entwicklung des Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sind seit Einführung der Regelung keine weiteren Expertenstandards im Auftrag der Pflege-Selbstverwaltung entwickelt worden.
Nun wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Zukunftsorientiert wird somit die Kompetenz zur Erarbeitung von Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität in Gesundheits-/Pflegeeinrichtungen bei den professionell Pflegenden und der Wissenschaft angesiedelt.